Bauversicherung: Eine Überschreitung der garantierten Höchstkosten kann zum Ausschluss jeglicher Kostenübernahme führen!
Veröffentlicht am :
06/08/2026
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Mit Urteil vom 2. Juli 2026 erinnert die Dritte Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs die Fachleute der Baubranche daran, wie wichtig es ist, die genauen Grenzen und Bedingungen ihres Versicherungsvertrags zu prüfen, bevor sie einen Auftrag annehmen.
Im vorliegenden Fall war ein Bauunternehmer im Rahmen der Landschaftsgestaltung eines ausgewiesenen Gebiets für Raumplanungen (ZAC) tätig geworden. Aufgrund von Mängeln am Bauwerk wurde er haftbar gemacht und zur Entschädigung des Bauherrn verurteilt.
Der Bauunternehmermacht daraufhin einen Anspruch bei seinem Versicherer geltend.. Sein Vertrag beschränkte den Versicherungsschutz jedoch auf Bauvorhaben, deren Gesamtkosten 15 Millionen Euro nicht überschritten, sofern der Versicherer keine besondere Deckung für Bauvorhaben oberhalb dieses Schwellenwerts gewährt hatte. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens lagen jedoch deutlich über der im Vertrag vorgesehenen Höchstgrenze.
Der Bauunternehmer machte geltend, dass lediglich der Wert der Arbeiten zu berücksichtigen sei, die Gegenstand seines eigenen Auftrags gewesen seien. Der Kassationsgerichtshof wies dieses Argument zurück: Die im Vertrag vorgesehene Kostenschwelle sei im Hinblick auf die Gesamtkosten des Bauvorhabens zu beurteilen und nicht allein nach dem Wert der dem Versicherten übertragenen Arbeiten.
Da die vertraglich festgelegte Höchstgrenze überschritten wurde, ohne dass eine besondere Garantie vereinbart worden war, bestand für den Bauunternehmer daher kein Anspruch auf Kostenübernahme. Das Kassationsgericht stellt klar, dass es sich nicht um ein Bauvorhaben handelte, dass unzureichend versichert gewesen wäre, sondern um ein Vorhaben, das aufgrund der Überschreitung der vertraglich festgelegten Kostengrenze von vornherein nicht vom Versicherungsschutz erfasst war.
Diese Entscheidung ist eine wichtige Mahnung: Bevor Fachleute der Baubranche einen Auftrag für ein Großprojekt annehmen, sollten sie prüfen, bis zu welchen Baukosten ihr Versicherungsvertrag Deckung gewährt sowie die Voraussetzungen für eine Erweiterung des Versicherungsschutzes.
Quelle : 2 juillet 2026, Cour de cassation, Pourvoi n°24-12.598
{ HISTORIQUE }
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