Versteckte Mängel: Der Beginn der Frist für die Regressansprüche wird auf den Zeitpunkt der Entschädigung festgelegt, nicht auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels
Veröffentlicht am :
17/07/2025
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Quelle: www.courdecassation.fr
Cour de cassation, civile, Chambre civile 3, 28 mai 2025, 23-18.781, Publié au bulletin
Im Rahmen von Sanierungs...