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Deutsches Recht

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Wir beraten in- und ausländische Unternehmen insbesondere in den Bereichen des deutschen Mängelhaftungs-, Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts. Darüber hinaus beraten wir im allgemeinen Haftungsrecht sowie im Versicherungs- und Versicherungsvertragsrecht. Wir vertreten in- und ausländische Unternehmen in Deutschland gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere in grenzüberschreitenden haftungsrechtlichen Streitigkeiten. Dies umfasst auch die Vertretung vor internationalen Schiedsgerichten (ICC). Im Rahmen unserer Tätigkeit können wir auf ein Netzwerk von Sachverständigen verschiedener technischer Fachrichtungen zurückgreifen, die in komplexen haftungsrechtlichen Streitigkeiten häufig eine wichtige Rolle spielen. Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung, einschließlich der Vertragsverhandlung. Unser Schwerpunkt liegt hier im Anlagenbau. 

Prozessführung & Schiedsverfahren

  • Entwicklung der Prozess- und Verfahrensstrategie in enger Abstimmung mit den Mandanten, unter Berücksichtigung nicht nur rechtlicher, sondern auch wirtschaftlicher Gesichtspunkte
  • Enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen

Handelsrecht

  • Vertragsgestaltung
  • Prüfung der Rechtslage
  • Erstellung oder Anpassung von Verträgen
  • Vertragsverhandlungen
  • Rechtliche Beratung

Gewährleistung und Produkthaftung 

  • Rechtliche Beratung insbesondere im Rahmen der Vorbeugung, Bewertung und Handhabung von Haftungsrisiken sowie im Rahmen von Produktrückrufen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Abwehr und Geltendmachung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen
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