Blockiertes Bauprojekt: Der Richter kann ein Gutachten anstelle einer einfachen Anhörung anordnen

Blockiertes Bauprojekt: Der Richter kann ein Gutachten anstelle einer einfachen Anhörung anordnen

Veröffentlicht am : 22/12/2025 22 décembre déc. 12 2025

Quelle: www.courdecassation.fr


Bauherren hatten ein Bauunternehmen mit der Planung eines Wohnhauses beauftragt. Trotz Erteilung von zwei Baugenehmigungen kündigten sie den Vertrag, da sie der Ansicht waren, dass die Errichtung nicht durchführbar sei, und machten das Bauunternehmen dafür verantwortlich.


Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens beantragten sie beim Richter im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine gerichtliche Anhörung, um die Beweise für den Sachverhalt zu sichern. Auf der Grundlage von Artikel 145 der frz. Zivilprozessordnung erkannte das Berufungsgericht einen berechtigten Grund an und ordnete angesichts des technischer Natur des Rechtsstreits (Grundstück, Pläne, Budget) nicht nur eine einfache Anhörung, sondern ein gerichtliches Gutachten an.


Das Bauunternehmen und sein Versicherer legen Berufung ein und machen geltend, dass der Richter die Anträge geändert habe.


Der Kassationsgerichtshof weist sie zurück: Da der Zweck der Maßnahme derselbe bleibt (Beweise sichern oder erheben), handelt es sich beim Übergang von der Anhörung zum Gutachten lediglich um eine Frage der Vorgehensweise und nicht um eine Änderung des Streitgegenstands. Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
 

Die Entscheidung bestätigt die Richtigkeit des Vorgehens des Gesetzgebers, der mit Dekret vom 18. Juli 2025 die vertragliche Untersuchung begünstigt hat, um Zeit und Effizienz zu gewinnen.

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