Brandschutz in gewerblichen Gebäuden: ein neuer einheitlicher Rahmen mit dem Dekret Nr. 2025-1100 vom 19. November 2025
Quelle: www.legifrance.gouv.fr
Das Dekret Nr. 2025-1100 vom 19. November 2025 reformiert den Rahmen für den Brandschutz in gewerblich genutzten Gebäuden.
Es legt die Bedingungen für die Verwendung von Lösungen mit gleichwertiger Wirkung fest, die durch eine Brandschutzstudie nachgewiesen werden müssen, die ein Schutzniveau belegt, das mindestens den vorgeschriebenen Normen entspricht.
Der Text überträgt anschließend die Vorschriften aus dem Arbeitsrecht in das Bau- und Wohnrecht, um einen einheitlichen und kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen.
Gleichzeitig wird der Antrag auf Genehmigung der Eröffnung im Hinblick auf den Brandschutz für öffentliche Gebäude der Kategorie 5 ohne Schlafräume abgeschafft.
In Kapitel IV des Bau- und Wohnrechts sind nun die technischen Vorschriften für Belüftung, Evakuierung, Rauchabzug, Beleuchtung, Alarmierung und Zugänglichkeit für Rettungskräfte festgelegt.
Der Text sieht auch die Schaffung von Schutzräumen für Personen vor, die nicht in der Lage sind, das Gebäude zu verlassen.
Bestimmte Verpflichtungen gelten jedoch nur für Gebäude, deren oberste Etage höher als 8 Meter ist.
Die Anwendung erfolgt schrittweise: 21. November 2025, 1. Juli 2026 und dann 1. Januar 2027 für die vollständige Übertragung.
{ HISTORIQUE }
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