Fehlerhaftes Produkt: Das Kassationsgericht bestätigt die vollständige Beschwerde des Gewerbetreibenden gegenüber dem Hersteller

Fehlerhaftes Produkt: Das Kassationsgericht bestätigt die vollständige Beschwerde des Gewerbetreibenden gegenüber dem Hersteller

Veröffentlicht am : 11/03/2026 11 March Mar 03 2026

Eine Kundin wird schwer verletzt, nachdem ein Gummiband eines Karussells gerissen ist.

Da der Betreiber für die Sicherheit der Kunden haftet, wird er zur vollständigen Entschädigung des Opfers verurteilt. Er macht daraufhin den Hersteller des Gummibands auf Grundlage der Haftung für fehlerhafte Produkte haftbar.

Das Berufungsgericht erkennt den Produktfehler an, beschränkt jedoch die Haftung des Herstellers auf 50 %, da es der Ansicht ist, dass zwei haftende Parteien, die kein Verschulden trifft, zu gleichen Teilen beitragen müssen.

Der Produktfehler wird vom Kassationsgericht bestätigt: Ein Gummiseil, das zur Befestigung einer Gondel dient, darf nicht reißen. Eine unsachgemäße Verwendung wurde nicht nachgewiesen.

Die hälftige Aufteilung wird hingegen beanstandet. Der Gewerbetreibende, der einer Sicherheitspflicht unterliegt und den bei der Verwendung des Produkts kein Verschulden trifft, kann vom Hersteller die vollständige Erstattung der an das Opfer gezahlten Beträge verlangen.

Die Haftung gegenüber dem Opfer und der endgültige Beitrag zur Schuld sind voneinander zu unterscheiden. Letztendlich trägt der Hersteller, sofern kein Verschulden des gewerblichen Anwenders vorliegt, allein die endgültige Last der Entschädigung.
 

18 février 2026, Cour de cassation, Pourvoi n° 24-19.881

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