
Versteckte Mängel: Der Beginn der Frist für die Regressansprüche wird auf den Zeitpunkt der Entschädigung festgelegt, nicht auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels
Veröffentlicht am :
17/07/2025
17
juillet
juil.
07
2025
Quelle: www.courdecassation.fr
Cour de cassation, civile, Chambre civile 3, 28 mai 2025, 23-18.781, Publié au bulletin
Im Rahmen von Sanierungsarbeiten wurde nach der Abnahme festgestellt, dass an einem Gebäude angebrachte Verkleidungsplatten aufgrund einer mangelhaften Behandlung der Holzsparren instabil waren. Der Bauunternehmer und sein Versicherer erhoben Klage gegen den Lieferanten der Materialien und dessen Versicherer aufgrund der Gewährleistung für versteckte Mängel. Diese machten die Verjährung der Klage geltend.
Das Berufungsgericht gab dieser Einrede statt und entschied, dass die zweijährige Frist ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, also im Jahr 2017, zu laufen begann, sodass die im Jahr 2020 eingereichte Klage verspätet war.
Das Kassationsgericht hebt diese Entscheidung auf. Es erinnert daran, dass, wenn der Bauunternehmer oder sein Versicherer gegen den Lieferanten vorgeht, um die an den Bauherrn gezahlten Beträge zurückzufordern, die Verjährungsfrist erst mit der Inanspruchnahme der Haftung oder, falls diese nicht erfolgt, mit der tatsächlichen Zahlung der Entschädigung beginnt. Die Klage, die weniger als zwei Jahre nach Zahlung der Entschädigung eingereicht wurde, war daher zulässig.
{ HISTORIQUE }
-
Versteckte Mängel: Der Beginn der Frist für die Regressansprüche wird auf den Zeitpunkt der Entschädigung festgelegt, nicht auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels
Veröffentlicht am : 17/07/2025 17 juillet juil. 07 2025PublicationsQuelle: www.courdecassation.fr Cour de cassation, civile, Chambre civile 3,...
-
Aussetzung der Verjährung: Diese kommt nur dem Antragsteller des Gutachtens zugute
Veröffentlicht am : 01/07/2025 01 juillet juil. 07 2025PublicationsQuelle: www.courdecassation.fr Cour de cassation, civile, Chambre civile 3,...
-
Neue einheitliche Regelung für Verbands-/Sammelklagen und fremdfinanzierte Verfahren in Frankreich
Veröffentlicht am : 17/06/2025 17 juin juin 06 2025PublicationsWir freuen uns sehr über die Veröffentlichung von Dr. Florian Endrös' und Ali...
-
Bauleistungsgarantie: Mit der Annahme der Garantie haftet der Versicherer auch für Mängel, die nicht unter die zehnjährige Gewährleistung fallen
Veröffentlicht am : 17/06/2025 17 juin juin 06 2025PublicationsQuelle: www.legifrance.gouv.fr Bauherren beauftragten einen Bauunternehmer...
-
Photovoltaik: Ein Defekt an der Anschlussdose berechtigt zu einer Reparatur aufgrund eines Produktfehlers
Veröffentlicht am : 16/06/2025 16 juin juin 06 2025PublicationsQuelle: www.courdecassation.fr Eine Eigentümerin hatte ein Unternehmen mit...
-
Brand durch Photovoltaikmodule: Der Vermieter bleibt für ursprüngliche Mängel haftbar
Veröffentlicht am : 04/06/2025 04 juin juin 06 2025ActualitésQuelle: www.courdecassation.fr Bei gewerblichen Mietverträgen ist der Verm...