Zehnjährige Gewährleistung und Photovoltaikmodule: Ausschluss von Ausstattungsbestandteilen, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, gemäß Artikel 1792-7 des französischen Zivilgesetzbuchs

Zehnjährige Gewährleistung und Photovoltaikmodule: Ausschluss von Ausstattungsbestandteilen, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, gemäß Artikel 1792-7 des französischen Zivilgesetzbuchs

Veröffentlicht am : 08/04/2026 08 April Apr 04 2026

Der Eigentümer von landwirtschaftlichen Gebäuden beauftragte einen Bauunternehmer mit der Installation einer Solaranlage auf dem Dach, die aus Photovoltaikmodulen bestand, die von einem Dritten geliefert wurden. Der Bauunternehmer war im Rahmen der zehnjährigen Gewährleistungspflicht versichert.

Der Bauherr beanstandete einen Leistungsmangel der Anlage und klagte nach einem Gutachten auf Schadenersatz gegen den Bauunternehmer und dessen Versicherer. Diese nahmen den Lieferanten der Module in Anspruch.

Zur Erinnerung: Artikel 1792 des französischen Zivilgesetzbuchs begründet eine zehnjährige Gewährleistungspflicht der Bauunternehmer für Schäden, die die Festigkeit des Bauwerks beeinträchtigen oder es für seinen Verwendungszweck ungeeignet machen. Artikel 1792-7 schließt jedoch Ausstattungsbestandteile von dieser Gewährleistung aus, deren ausschließliche Funktion darin besteht, die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Bauwerk zu ermöglichen.

Das Berufungsgericht stellte zunächst die zehnjährige Haftung des Bauunternehmers fest und verurteilte diesen sowie seinen Versicherer in solidum (jeder für den gesamten Schaden haftend) zur Entschädigung des Bauherrn.

Ihrer Ansicht nach diente die Anlage nicht ausschließlich der Energieerzeugung, sondern auch der Überdachung des bereits bestehenden Gebäudes. Daraus schloss sie, dass die Photovoltaikmodule keine von der zehnjährigen Gewährleistung ausgeschlossene Ausstattungsbestandteile darstellten.

Das Kassationsgericht hebt das Urteil auf und erklärt es für nichtig.

Es verweist zunächst auf die zuvor erwähnten Artikel 1792 und 1792-7 des frz. Zivilgesetzbuchs.

Es stellt fest, dass das Berufungsgericht dadurch, ohne darzulegen, dass die Photovoltaikmodule keine bloßen Ausstattungsbestandteile, die keine Funktion als Wand oder Dach haben und ausschließlich für eine berufliche Tätigkeit bestimmt waren, seiner Entscheidung die Rechtsgrundlage entzogen hat.

Dieses Urteil mahnt die Anwälte zu erhöhter Wachsamkeit bei der Einstufung von Photovoltaikmodulen im Hinblick auf Artikel 1792-7 des Zivilgesetzbuchs, um den Ausschluss der zehnjährigen Gewährleistung zu vermeiden oder nicht.


19 février 2026, Cour de cassation, Pourvoi n° 24-10.702

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