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                    Veröffentlicht am : 
                    08/02/2023
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                                Der französische Kassationsgerichtshof erweitert den Umfang der Entschädigung von Opfern von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und urteilt, dass die Rente nicht die Entschädigung des dauerhaften Funktionsdefizits abdeckt.
Wenn also grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird, kann der Arbeitnehmer nun unabhängig vom Bezug der Rente eine Entschädigung für das dauerhafte Funktionsdefizit erhalten.
Mit diesem Urteil wird die Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs an die des Conseil d'Etat angenähert.
Cass. ass. plén., 20 janvier 2023 – Pourvoi n° 21-23.947.
Myriam BENNAÏM
{ HISTORIQUE }
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                        Rechtliche Neuigkeiten : Rechtsprechungsänderung in Bezug auf die grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers
                                                Veröffentlicht am : 08/02/2023 08 février févr. 02 2023ActualitésPublications / Myriam BENNAIMDer französische Kassationsgerichtshof erweitert den Umfang der Entschädigung...