Europäische Richtlinie (EU) 2024/2853: Was ändert sich bei der Haftung für fehlerhafte Produkte?

Europäische Richtlinie (EU) 2024/2853: Was ändert sich bei der Haftung für fehlerhafte Produkte?

Veröffentlicht am : 14/05/2025 14 mai mai 05 2025

Quelle: eur-lex.europa.eu

Die europäische Richtlinie (EU) 2024/2853, die am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, reformiert die Haftung für fehlerhafte Produkte grundlegend. Sie wurde als Ersatz für die Richtlinie von 1985 verabschiedet und hat zwei Ziele: einen besseren Schutz der Opfer zu gewährleisten und das Recht an den technologischen Wandel anzupassen, insbesondere an künstliche Intelligenz, Software, vernetzte Geräte und die Digitalisierung des Handels.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass der Begriff „Produkt“ auf immaterielle Komponenten wie vernetzte digitale Dienste oder Fertigungsdateien ausgeweitet wird. Außerdem wird der Begriff „Fehler“ neu definiert, um Kriterien im Zusammenhang mit der Cybersicherheit und der Lernfähigkeit von KI-Systemen einzubeziehen. Der Umfang der ersatzfähigen Schäden wird auf den Verlust personenbezogener Daten und medizinisch anerkannte psychische Schäden ausgeweitet.

Die Richtlinie ändert auch die Beweisregeln: Im Streitfall kann das Opfer beim Richter die Offenlegung von Beweismitteln beantragen, die sich im Besitz des Herstellers befinden. Was die Haftung betrifft, können neue Wirtschaftsakteure wie Online-Plattformen oder Logistikdienstleister in Anspruch genommen werden. Schließlich wird zusätzlich zur Verjährungsfrist von zehn Jahren eine Frist von 25 Jahren für spät auftretende Personenschäden eingeführt.

Die Umsetzung in nationales Recht ist für Dezember 2026 vorgesehen.
 

{ HISTORIQUE }

<< < 1 2 3 4 5 6 > >>
AZKO © 2024
{ BANDEAU_IE_TITRE }

{ BANDEAU_IE_TEXTE }
OK