
Photovoltaik: Ein Defekt an der Anschlussdose berechtigt zu einer Reparatur aufgrund eines Produktfehlers
Veröffentlicht am :
16/06/2025
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juin
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06
2025
Quelle: www.courdecassation.fr
Eine Eigentümerin hatte ein Unternehmen mit der Installation von Photovoltaikmodulen auf ihrem Dach beauftragt. Diese enthielten defekte Anschlussdosen, die von einem anderen Unternehmen hergestellt worden waren, beide waren versichert. Nach einer Störung erhielt die Eigentümerin vom Versicherer des Installateurs Ersatz für ihre Sach- und Betriebsschäden. Dieser nahm daraufhin die Versicherer der Hersteller in Gewährleistung.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass der Mangel nur die Anschlussdosen betraf, die einen separaten Schaden an den Photovoltaikmodulen verursacht hatten, was deren Austausch rechtfertigte. Es verurteilte daher die Versicherer der Hersteller, für den Versicherer des Installateurs die Gewährleistung zu übernehmen.
Das Kassationsgericht bestätigt diese Analyse. Es ist der Ansicht, dass die Gehäuse, obwohl sie in die Module eingebaut waren, eigenständige Produkte darstellten. Da ihr Mangel einen Schaden an den Modulen selbst verursacht hat, handelt es sich um einen Schaden, der aufgrund der Produkthaftung ersetzt werden muss. Er weist auch die von den Versicherern geltend gemachten Ausschlussklauseln zurück, da er der Ansicht ist, dass der Schaden an den Modulen und der daraus resultierende Betriebsausfall unter die Garantie fallen. Die Kassationsbeschwerde wird daher zurückgewiesen.
{ HISTORIQUE }
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