Verkauf eines Gebrauchtwagens: Gültigkeit eines einvernehmlichen Sachverständigengutachtens bei Einigung über den Sachverhalt

Verkauf eines Gebrauchtwagens: Gültigkeit eines einvernehmlichen Sachverständigengutachtens bei Einigung über den Sachverhalt

Veröffentlicht am : 05/11/2025 05 novembre nov. 11 2025

Quelle: www.courdecassation.fr

Nachdem die Käuferin einen Gebrauchtwagen von einem gewerblichen Verkäufer erworben hatte, verkaufte sie ihn an einen Dritten weiter, wobei in der Abnahmebescheinigung ein Kilometerstand von 141.000 km angegeben war.
Einige Jahre später ergab eine technische Überprüfung eine Unstimmigkeit: Der Kilometerzähler war offensichtlich vor dem Verkauf manipuliert worden. Ein auf Antrag der Käuferin und unter Anhörung der Verkäuferin durchgeführtes einvernehmliches Sachverständigengutachten bestätigte die Manipulation.

Das mit der Aufhebung des Kaufvertrags befasste Amtsgericht ordnete die Rückerstattung des Kaufpreises an, da das Fahrzeug nicht der vereinbarten Beschreibung entsprach.
Die Verkäuferin machte in der Kassationsinstanz geltend, dass das Urteil ausschließlich auf einem einvernehmlichen Sachverständigengutachten beruhte, was einen Verstoß gegen Artikel 16 der frz. Zivilprozessordnung darstelle.

Der Kassationsgerichtshof wies die Berufung zurück. Er wies darauf hin, dass der Richter seine Entscheidung zwar nicht ausschließlich auf ein einvernehmliches Sachverständigengutachten stützen darf, dies sich jedoch anders verhält, wenn sich die Feststellungen des Gutachtens auf eine feststehende und unbestrittene Tatsache beziehen. Da beide Parteien anerkannten, dass der Kilometerstand vor dem Verkauf verändert worden war, konnte sich das Gericht zu Recht auf das Gutachten stützen, um die Auflösung des Vertrags zu beschließen.
 

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