Kann der Bauleistungsversicherer auf der Grundlage der allgemeinen vertraglichen Haftung verurteilt werden?

Kann der Bauleistungsversicherer auf der Grundlage der allgemeinen vertraglichen Haftung verurteilt werden?

Veröffentlicht am : 24/06/2026 24 June Jun 06 2026

Eigentümer warfen ihrem Bauleistungsversicherer vor, seine Deckung verweigert zu haben, ohne ausreichende Untersuchungen durchzuführen und ohne sie über ihre Möglichkeit zu informieren, die Bestellung eines Sachverständigen zu beantragen. Sie forderten Schadenersatz auf der Grundlage der allgemeinen vertraglichen Haftung.

 

Das Kassationsgericht wies ihren Antrag zurück.

 

Es wies darauf hin, dass Artikel L. 242-1 des Versicherungsgesetzbuchs die anwendbaren Sanktionen bei Pflichtverletzungen des Bauleistungsversicherers erschöpfend regelt. Diese besonderen Vorschriften, die der öffentlichen Ordnung unterliegen, schließen die Anwendung der allgemeinen vertraglichen Haftung aus.

 

Das oberste Gericht urteilt somit, dass die Mitteilung einer Deckungsablehnung ohne ausreichende Untersuchungen oder ohne Hinweis auf die Möglichkeit des Versicherten, ein Gutachten zu beantragen, keinen Anspruch auf Schadenersatz auf der Grundlage der klassischen vertraglichen Haftung begründen kann.

 

Zu beachten: Verstöße des Bauleistungsversicherers unterliegen der im Versicherungsgesetzbuch vorgesehenen Sonderregelung. Der Versicherte kann diese Regelung nicht umgehen, indem er die allgemeine vertragliche Haftung des Versicherers geltend macht.

Cour de cassation, civile, Chambre civile 3, 28 mai 2026, 24-10.463, Publié au bulletin

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